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Einbau einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung? Ist das wirklich möglich? Braucht man überhaupt einen Bauantrag zur Terrassenüberdachung einzureichen? Fühlen Sie sich dabei verunsichert, ob Sie eine Überdachung für Ihre Terrasse ohne Baugenehmigung bauen dürfen?

Bis 30m² ist der Bau einer Terrassenüberdachung in Hessen laut der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei. Ausnahmen und Sonderfälle können vorkommen.

Für den Bau einer Terrassenüberdachung von über 30m² und in anderen Bundesländern ein(möglicherweise) Bauantrag erforderlich. Das hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. Das Baurecht ist im Landesrecht geregelt. Beim Bau einer Terrassenüberdachung handelt es sich um ein beträchtlich großes Projekt mit eventuellen Bauarbeiten und baulichen Veränderungen an einem Gebäude. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, benötigen Sie eine Baugenehmigung für ein Terrassendach. In einigen Bundesländern ist die Einreichung eines Bauantrags in einem bestimmten Rahmen nicht erforderlich. In einigen anderen ist das Bauen im Vorgarten leider komplett verboten. Sie müssen wissen, ob der Bau einer Terrassenüberdachung in Ihrer Region verboten ist, sonst werden Sie von rechtlichen Schritten bedroht. Ob Sie einen Bauantrag oder eine Bauanzeige einreichen müssen, müssen Sie durch eine Anfrage bei der zuständigen Baubehörde herausfinden. In erster Linie benötigt das Bauamt nur Informationen über die geplante Größe und den gewünschten Standort des Bauvorhabens. Von der entsprechenden Baubehörde können Sie alle Ihre Zweifel klären lassen, wonach Sie eine kluge Wahl in dieser Hinsicht treffen können. Erst wenn Sie sicher sind, dass Sie diese Arbeiten rechtlich durchführen dürfen, sollten Sie sich für eine Terrassenüberdachung entscheiden.